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Rauchmelder richtig anbringen: Diese Räume dürfen nicht fehlen

Ein Brand beginnt häufig leise. Während Flammen Licht und Wärme erzeugen, kann sich giftiger Rauch schon lange vorher durch die Wohnung ausbreiten. Besonders im Schlaf fehlt der warnende Geruchssinn. Ein richtig platzierter Rauchmelder erkennt Rauchpartikel früh und verschafft den Bewohnern wertvolle Zeit zur Flucht. In der Schweiz besteht für private Wohnungen keine allgemeine Rauchmelderpflicht. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und die Beratungsstelle für Brandverhütung empfehlen die kleinen Warngeräte dennoch ausdrücklich. Als Mindestschutz gehören sie in jedes Schlafzimmer und in die Flure, die als Fluchtweg dienen. Bei grösseren Wohnungen, mehreren Etagen und besonderen Brandrisiken reicht ein einzelnes Gerät nicht aus.

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Sicherheitskennzeichnung im Betrieb: Damit der Fluchtweg auch im Ernstfall gefunden wird

Ein grünes Schild über einer Tür wirkt unscheinbar – bis Rauch, Stromausfall oder Panik die vertraute Umgebung in einen schwer lesbaren Raum verwandeln. Dann entscheidet eine durchdachte Sicherheitskennzeichnung darüber, ob Menschen den Ausgang ohne Umwege finden. Fluchtweg- und Brandschutzzeichen gehören deshalb nicht zur dekorativen Gebäudeausstattung. Sie sind Teil eines Gesamtsystems aus baulichem Brandschutz, Beleuchtung, freien Verkehrswegen, betrieblicher Organisation und regelmässiger Kontrolle. Für Schweizer Betriebe reicht es nicht, einige Piktogramme an die Wand zu hängen. Die Zeichen müssen zur Nutzung des Gebäudes passen, aus den relevanten Blickrichtungen erkennbar sein und auch unter erschwerten Bedingungen Orientierung geben.

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